Gesetze / Beschäftigungsverordnung
BeschV§ 33 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 33 BeschV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 33 BeschV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2013 – OVG 3 M 39.13Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 29.04.2015 – 11 LA 274/14Zitiert von 3
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 – 2 L 169/12Zitiert von 4
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2014 – 7 D 10681/14
- VG Freiburg, 02.06.2016 – 1 K 2944/15Zitiert von 3
- VG Köln, 28.10.2022 – 12 L 1172/22
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 27.10.2022 – 4 L 557/22Zitiert von 2
- VG Schleswig, 14.08.2019 – 1 B 73/19
- OVG Hamburg, 05.09.2017 – 1 Bs 175/17Zitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 BeschV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.10.2015 Ausfertigung
§ 33 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I 1789)
BGBl. 2015 I S. 1789
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.